Herzlich Willkommen beim Handels- und Gewerbeverein Sörup
Mitten in Angeln gelegen bietet Sörup mit seiner guten Infrastruktur zahlreichen Firmen und Unternehmen einen idealen Standort für ihre wirtschaftliche Entwicklung und Zukunft.
Ziel des Vereins ist die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Sörup und darüber hinaus sowie eine gute Lebensqualität und Wirtschaft in unserem Ort zu unterstützen.
HGV Sörup aktuell
14.07.2023 Grillabend im Kreisbahnhofshotel
Energetische Sanierung im Ein- und Mehrfamilienhaus, Gewerbe- und Industriebau
Am 11.05.2023 fand in Zusammenarbeit mit der Firma Ketelsen Heizungsbau Sörup, der Firma Viessmann und dem Handels- und Gewerbeverein Sörup eine Informationsveranstaltung im Kreisbahnhof Sörup statt. Zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Mitglieder des HGV sondern auch alle Bürger über die Aprilausgabe der „Söruper Informationen“ eingeladen.
Energetische Sanierung im Ein- und Mehrfamilienhaus, Gewerbe- und Industriebau
Am 11.05.2023 fand in Zusammenarbeit mit der Firma Ketelsen Heizungsbau Sörup, der Firma Viessmann und dem Handels- und Gewerbeverein Sörup eine Informationsveranstaltung im Kreisbahnhof Sörup statt. Zu dieser Veranstaltung wurden nicht nur die Mitglieder des HGV sondern auch alle Bürger über die Aprilausgabe der „Söruper Informationen“ eingeladen.
Da das Thema seit Längerem fast täglich von den einzelnen Parteien der Bundes- und Landes-politik diskutiert wird, wurde die Veranstaltung außerordentlich gut besucht. Der erste Vorsitzende des HGV konnte etwa 70 Besucher begrüßen.
Die Bevölkerung ist durch die Informationen in der Presse und den Medien bezüglich des Gebäudeenergiegesetzes äußerst verunsichert, da sich unter anderem auch die Politiker nicht einig sind und der Termin zum Austausch der Gas- und Ölheizungen sehr kurzfristig angesetzt worden ist. Bis heute ist nichts Eindeutiges entschieden und niemand kann angeben, was das neue Gesetz für den einzelnen Immobilienbesitzer, Gewerbetreibenden oder Mieter bedeutet.
Herr Börge und Herr Cordes von der Firma Viessmann informierten die Zuhörer umfassend und ausführlich über das Gebäudeenergiegesetz, die verschiedenen Wärmepumpenanlagen und technischen Möglichkeiten sowie diverse Heizsysteme. Geforscht wird nach weiteren Systemen und Rohstoffen für zukünftig vertretbare Lösungen.
Aufgezeigt wurden auch die bei der Umsetzung des Gesetzes sehr hohen Kosten sowie die staatlichen Förderprogramme. Die Vortragenden rieten dazu, nicht in Panik zu geraten und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, da das Energiegesetz außergewöhnlich viele Ausnahmen zulässt.
Vor der Neuplanung wird empfohlen einen Energieberater zur Berechnung der Heizlast zu beauftragen. Dabei werden unter anderem die Größe der einzelnen Räumlichkeiten, die Dämmung und Bauart des Gebäudes und das Alter der Fenster berücksichtigt. Durch die Berechnung werden unnötig hohe Investitionen vermieden und die zukünftigen laufenden Kosten gesenkt. Der Einsatz des Energieberaters wird ebenfalls vom Staat gefördert.
Da noch keine abschließenden Gesetze vorliegen, konnten keine detaillierten Angaben sondern ausschließlich allgemeine Informationen erteilt, aber auch Ängste der Zuhörer genommen und nützliche Verhaltensregeln aufgezeigt werden.
Während der Veranstaltung wurden die von den Teilnehmern gestellten Fragen fachkundig von Herrn Börge, Herrn Cordes und Arne Ketelsen beantwortet. Die Firma Viessmann hatte zahlreiche Prospekte zur Vertiefung der Materie und Arne und Christiane Ketelsen einige Werbematerialien zum Mitnehmen ausgelegt.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die für sie erforderlichen Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Mit der Neuregelung wird die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers umgewandelt in die Pflicht des Arbeitgebers diese abzurufen. Die Pflicht der Arbeitnehmer sich im Krankheitsfall bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden und ihm das Datum ihres Arztbesuches zu nennen, bleibt allerdings weiterhin bestehen. Das Datum des Arztbesuchs ist hierbei für das Abrufen der eAU bei den Krankenkassen erforderlich.
Zu den Vorbereitungen für Arbeitgeber zählt insbesondere, dass diese sich mit der Technik für den Datenaustausch eAU ausstatten. Die AU-Daten dürfen nur über verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen angefordert werden. Die Entgeltabrechnungsprogramme sollten daher rechtzeitig auf entsprechenden Schnittstelle überprüft werden.
Genauere Informationen sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands aufgeführt: https://bit.ly/3APEUNa
Elektronisches Meldeverfahren BEA der Bundesagentur für Arbeit
Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, von der Arbeitsagentur benötigte Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit (BA), das seit 2014 freiwillig von Arbeitgebern genutzt werden kann, ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit können Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform übermittelt werden.
BEA ist das digitale Verfahren der BA für die vom Arbeitgeber auszustellenden Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind. Es existieren zwei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten. Die meisten Entgeltabrechnungsprogramme beinhalten die Möglichkeit zum Datentransfer an die BA. Falls nicht, können die Arbeitsbescheinigungen über eine elektronische Ausfüllhilfe an die Arbeitsagentur übermittelt werden.
Den Link zur elektronische Ausfüllhilfe finden Sie hier: www.itsg.de/produkte/sv-net
Bisher mussten Arbeitgeber, die das Verfahren optional genutzt haben, von den Arbeitnehmern die Einwilligung zur Übermittlung der Daten einholen. Dies entfällt nun mit der Verpflichtung ab dem 1. Januar 2023. Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder in maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.
Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite der BA: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
Quelle: Rechtsberatung der Handwerkskammer Flensburg
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/
grundsteuerreform/grundsteuerreform.html
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/
grundsteuerreform/infos/
eigentuemer/eigentuemer_node.html
danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/
bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/
index.html?lang=de#/
Aktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise der IHK Flensburg und der Handwerkskammer Flensburg
Warnung vor möglichen Cyberangriffen
Das Landeskriminalamt warnt vor Cyberangriffen, die auch Schleswig-Holsteinische Unternehmen treffen könnten.
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