Herzlich Willkommen beim Handels- und Gewerbeverein Sörup

Mitten in Angeln gelegen bietet Sörup mit seiner guten Infrastruktur zahlreichen Firmen und Unternehmen einen idealen Standort für ihre wirtschaftliche Entwicklung und Zukunft.


Ziel des Vereins ist die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Sörup und darüber hinaus sowie eine gute Lebensqualität und Wirtschaft in unserem Ort zu unterstützen.

HGV aktuell​

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Aktuelle Veranstaltungen

22.03.2023 Jahreshauptversammlung

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Jobboerse

Last-Minute Jobmesse in der KTS am 15.05.2023 (Montag)!

Liebe Aussteller*innen!
Egal ob Sie Praktikums-, Ausbildungs-, Studienplätze oder Plätze für ein FSJ oder den BFD anbieten oder unsere Schüler*innen anderweitig auf ihrem Weg ins Berufsleben unterstützen möchten, hiermit laden wir Sie ganz herzlich zur diesjährigen Kurts Last-Minute Jobmesse am 15. Mai 2023 bei uns an der KTS ein!

Ziel der Kurts Last-Minute Jobmesse ist es, die Jugendlichen zu erreichen, die am Ende der 8. Klasse noch keinen Praktikumsplatz für das Betriebspraktikum zu Beginn der 9. Klasse gefunden haben oder Schulabgänger*innen der 9.-13. Klasse, die noch keinen Ausbildungs- / Studienplatz gefunden haben, oder nicht genau wissen, was sie nach der Schule machen werden.

Betreff: Einladung zu Kurts Last-Minute Jobmesse am 15.05.2023 (Montag)!

Liebe Aussteller*innen!
Egal ob Sie Praktikums-, Ausbildungs-, Studienplätze oder Plätze für ein FSJ oder den BFD anbieten oder unsere Schüler*innen anderweitig auf ihrem Weg ins Berufsleben unterstützen möchten, hiermit laden wir Sie ganz herzlich zur diesjährigen Kurts Last-Minute Jobmesse am 15. Mai 2023 bei uns an der KTS ein!

Ziel der Kurts Last-Minute Jobmesse ist es, die Jugendlichen zu erreichen, die am Ende der 8. Klasse noch keinen Praktikumsplatz für das Betriebspraktikum zu Beginn der 9. Klasse gefunden haben oder Schulabgänger*innen der 9.-13. Klasse, die noch keinen Ausbildungs- / Studienplatz gefunden haben, oder nicht genau wissen, was sie nach der Schule machen werden. Weiterhin wollen wir unser Schüler*innen mit dieser Messe auch Unterstützung beim Bewerbungsprozess anbieten.  

Die wichtigsten Infos im Überblick:
Wann: Montag, 15.05.2023, 8.30-12.30 Uhr
Wo: Kurt-Tucholsky-Schule Flensburg, Richard-Wagner Straße 41, 24943 Flensburg
Wie: Anders als auf einer Messe, steht Ihnen hier an der KTS ein (halber) Klassen- oder auch Technikraum oder sogar einer unserer Innenhöfe zur Verfügung. Wie auch im letzten Jahr rufen wir dazu auf, Ihre Vorstellung so interaktiv wie möglich zu gestalten, um unsere Schüler*innen von ihren zukünftigen Wirkungsstätten und Tätigkeiten zu begeistern! Nicht unbedingt benötigen wir Werbegeschenke, denn auf der Messe soll es tatsächlich um den persönlichen Kontakt gehen. 

Zu den Aussteller*innen: 

  • Große und kleine Wirtschaftsbetriebe mit unterschiedlichen Praktikums- und Ausbildungsangeboten
  • Betriebe und Organisationen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Plätze im Bundesfreiwilligendienst (BFD) anbieten 
  • Schulen mit weiterführenden Bildungsangeboten
  • Schulen & Organisationen mit Auslandsangeboten
  • Hochschulen & Universitäten
  • Vertreter der Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer 

Teilnehmer*innen: Schüler*innen der 8.-13. Klassen

Zum Ablauf der Messe erhalten Sie weitere Informationen, sobald wir alle Anmeldungen vorliegen haben.

Sie finden hier den Link zur Anmeldung. Die Anmeldefrist endet am 28.02.2023 um 19 Uhr. Für die Anmeldung sollten Sie folgende Informationen bereit halten:

  1. Name der Firma, Organisation, Schule, Hochschule etc. 
  2. Ansprechpartner*in
  3. Anzahl der Personen, mit denen Sie zur Messe kommen
  4. Ihre (Aus-)Bildungsangebote
  5. Spezifizierung der (Aus-)bildungsanbegote (z.B. Welche Ausbildungsberufe oder Studiengänge werden (schwerpunktmäßig) vorgestellt? In welchem Bereich werden FSJ / BFS angeboten etc.)
  6. Das bringen wir mit (z.B. Aufsteller, Werkstück etc.)
  7. Wird ggfs. ein Fahrstuhl benötigt?
  8. Zeit für den Aufbau
  9. Wünsche an den Raum (Beamer, WLAN etc.)
  10. Das stellen wir vor (z.B. ein Azubi stellt den Arbeitsalltag im Ausbildungsberuf vor, Bewerbungstipps, Arbeiten an einem Werkstück etc.)
  11. Sonstige Anmerkungen / Anfragen (z.B. Wen schicken Sie zur Messe?)

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich. Ich bin telefonisch zu den folgenden Zeiten zu erreichen:

  • Montag: 11.30-13 Uhr
  • Dienstag: 10.30-15 Uhr
  • Donnerstag:11.30-13 Uhr.

Sie können mich auch jederzeit per Email kontaktieren. Ich rufe dann auch gerne zu anderen Zeiten zurück. 

Und zu guter Letzt wird auch in diesem Jahr eine 8. Klasse (8f) im Rahmen ihres “Lernen durch Engagement (LdE)” Projekts bei der Ausrichtung der Jobmesse helfen. In diesem Zusammenhang kann es sein, dass Schüler*innen auf Sie zukommen und Sie um ein Interview vor, während oder nach der Messe bitten. Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung!

Wir sind sehr gespannt auf Ihre Rückmeldungen und freuen uns schon jetzt auf eine tolle Last-Minute Jobmesse mit Ihnen!

Mit den besten Grüßen,
Beate Simon
(Koordinatorin für berufliche Orientierung sowie Ausbildung junger Lehrkräfte)

www.kts-flensburg.de

Richard-Wagner-Str. 41, 24943 Flensburg
0461/851350 (Sekretariat)

Kurt-Tucholsky-Schule.Flensburg@schule.landsh.de

0461/851356 (Durchwahl)
Beate.Simon@schule.landsh.de

„Energie im Norden - Webinar der IHK Flensburg: Update Energiemanagement 2023

In der Reihe „Energie im Norden“ widmen die IHK Flensburg sich am 27. April 2023 ab 14 Uhr mit Jochen Buser von GUTCert unter anderem den folgenden Fragen:
– Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Effizienzmaßnahmen: Was fordert der Gesetzgeber? Was ist die VALERI-Norm? Welchen Mehrwert für mein Unternehmen haben Lebenszyklusanalysen?
– EnSimiMaV: Was muss ich hier seitens meines Energiemanagements beachten?
– ISO 50.005: Ein Einstieg ins Energiemanagement für KMU?
– Energie-Effizienz-Gesetz: Was kommt eventuell noch auf mein Unternehmen zu?

Fabian Aschenbach von der IB.SH wird in guter Tradition Sie natürlich auch über Fördermöglichkeiten bei der Einführung von Energiemanagementsystemen
sowie der zugehörigen Hard- und Software informieren.

Das Webinar ist Teil der Reihe „Energie im Norden“ der IHK Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein – und für Sie wie immer kostenfrei.
Anmeldung und weitere Informationen bitte gerne online . Die Einwahldaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung rechtzeitig per E-Mail.
Das Webinar wird nicht aufgezeichnet.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

In der Reihe „Energie im Norden“ widmen sich die IHK Flensburg am 27. April 2023 ab 14 Uhr mit Jochen Buser von GUTCert unter anderem den folgenden Fragen:
– Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Effizienzmaßnahmen: Was fordert der Gesetzgeber? Was ist die VALERI-Norm? Welchen Mehrwert für mein Unternehmen haben Lebenszyklusanalysen?
– EnSimiMaV: Was muss ich hier seitens meines Energiemanagements beachten?
– ISO 50.005: Ein Einstieg ins Energiemanagement für KMU?
– Energie-Effizienz-Gesetz: Was kommt eventuell noch auf mein Unternehmen zu?

Fabian Aschenbach von der IB.SH wird in guter Tradition Sie natürlich auch über Fördermöglichkeiten bei der Einführung von Energiemanagementsystemen
sowie der zugehörigen Hard- und Software informieren.

Das Webinar ist Teil der Reihe „Energie im Norden“ der IHK Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein – und für Sie wie immer kostenfrei.
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne online entgegen. Die Einwahldaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung rechtzeitig per E-Mail. Das Webinar wird nicht aufgezeichnet.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die für sie erforderlichen Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.

Mit der Neuregelung wird die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers umgewandelt in die Pflicht des Arbeitgebers diese abzurufen. Die Pflicht der Arbeitnehmer sich im Krankheitsfall bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden und ihm das Datum ihres Arztbesuches zu nennen, bleibt allerdings weiterhin bestehen. Das Datum des Arztbesuchs ist hierbei für das Abrufen der eAU bei den Krankenkassen erforderlich.

Zu den Vorbereitungen für Arbeitgeber zählt insbesondere, dass diese sich mit der Technik für den Datenaustausch eAU ausstatten. Die AU-Daten dürfen nur über verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen angefordert werden. Die Entgeltabrechnungsprogramme sollten daher rechtzeitig auf entsprechenden Schnittstelle überprüft werden.

Genauere Informationen sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands aufgeführt: https://bit.ly/3APEUNa

Elektronisches Meldeverfahren BEA der Bundesagentur für Arbeit

Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, von der Arbeitsagentur benötigte Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit (BA), das seit 2014 freiwillig von Arbeitgebern genutzt werden kann, ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit können Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform übermittelt werden.

BEA ist das digitale Verfahren der BA für die vom Arbeitgeber auszustellenden Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind. Es existieren zwei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten. Die meisten Entgeltabrechnungsprogramme beinhalten die Möglichkeit zum Datentransfer an die BA. Falls nicht, können die Arbeitsbescheinigungen über eine elektronische Ausfüllhilfe an die Arbeitsagentur übermittelt werden.
Den Link zur elektronische Ausfüllhilfe finden Sie hier: www.itsg.de/produkte/sv-net

Bisher mussten Arbeitgeber, die das Verfahren optional genutzt haben, von den Arbeitnehmern die Einwilligung zur Übermittlung der Daten einholen. Dies entfällt nun mit der Verpflichtung ab dem 1. Januar 2023. Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder in maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite der BA: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea

Quelle: Rechtsberatung der Handwerkskammer Flensburg

Hinweise und Informationen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Die Corona Regeln werden immer weiter gelockert. Informieren Sie sich auf den folgenden Internetseiten, was in Schleswig-Holstein bzw. in Sörup möglich ist:

– www.soerup.de/seite/445216/corona-pandemie.html
www.wireg.de/leistungen/corona-krise

Aktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise der IHK Flensburg und der Handwerkskammer Flensburg

Warnung vor möglichen Cyberangriffen

Das Landeskriminalamt warnt vor Cyberangriffen, die auch Schleswig-Holsteinische Unternehmen treffen könnten.
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Veranstaltungshinweise der HWK Flensburg

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